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eingeschränkter Regelbetrieb ab 08.06.20

Nachdem im Laufe der Woche alle Vorschulkinder wieder den Kindergarten besuchen dürfen, freuen wir uns, dass ab dem 08.06. der “eingeschränkte Regelbetrieb” allen Kindern wieder den Zugang in den Kindergarten ermöglicht!

Die genauen Modalitäten des eingeschränkten Regelbetriebs soll jede Einrichtung selbst festlegen. Die Empfehlung lautet, einem Kind mit regulären 45 Stunden Betreuung pro Woche 35 Stunden anzubieten. Wichtig: Gleichzeitig fällt dann auch die Notbetreuung weg, so dass eine Betreuung über die eingeschränkte Regelzeit hinaus grundsätzlich nicht möglich sein wird.

Die bisherigen Auflagen insb. konstanter Betreuungssettings bleiben weiterhin bestehen, so dass auch dann (erstmal) keine gruppenübergreifenden Aktivitäten möglich sein werden.

Die offizielle Elterninformation hierzu findet ihr hier:

20200520 Offizielle Information Land NRW_Öffnung 08.06

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